Hier finden Sie Infos und Links rund ums Thema Rechtsanwalt.

Im Alltag hat man es sowohl im privaten wie beruflichen Bereich mit den unterschiedlichsten Situationen zu tun, die im einen und anderen Fall einer Klärung bedürfen.

Je nach Art und Umfang des Sachverhalts benötigt man im Extremfall einen rechtlichen Beistand, genauer gesagt einen sogenannten Juristen oder auch Rechtsanwalt genannt.

Der Rechtsanwalt und sein Umfeld

Als vereidigter Volljurist arbeitet der Rechtsanwalt entweder in einer eigenen Kanzlei oder in einer Sozietät mit anderen Rechtsanwälten. An dem Ort, wo er sich letztendlich niedergelassen hat, muss er als Freiberufler bestimmte Bedingungen erfüllen.

Zum einen beinhaltet dies die Zulassung bei der jeweiligen Rechtsanwaltskammer sowie die Eintragung in der Rechtsanwaltsliste beim zuständigen Gericht.

Seine Fachgebiete

Die meisten Rechtsanwälte haben ihre eigenständigen Fachgebiete, für die sie tätig sind und sich besonders gut auskennen. Dies sind so Bereiche wie Arbeitsrecht, Erbrecht, Familienrecht, Mietrecht, Sozialrecht, Steuerrecht, Strafrecht, Urheberrecht, Verkehrsrecht, Versicherungsrecht, Verwaltungsrecht usw.

Um mit ihrem jeweiligen Fachgebiet auch tatsächlich die Chance zu nutzen, sich offiziell als Fachanwalt bezeichnen zu können, müssen sich die Rechtsanwälte bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer die notwendige Erlaubnis einholen.

Seine Arbeitsweise

In der Praxis ist der Rechtsanwalt, der auch als Richters tätig sein kann, jedenfalls ein unabhängiges Organ der Rechtspflege. Verpflichtet ist er zum einen gegenüber der Rechtsordnung, zum anderen gegenüber demjenigen, dem er helfen soll, dessen Rechte einer Sache gegenüber zu vertreten.

Für diesen Auftraggeber, den man auch Mandant nennt, kann er als Verteidiger tätig sein oder aber auch diesen vor Gericht vertreten.

Vergütung

Durch das sogenannte Rechtsanwalts-Vergütungsgesetz werden die Kosten und Vergütungen der Rechtsanwälte geregelt. Grundsätzlich existieren zwei Formen der Berechnung:

Zum einen gibt es Beitragsgebühren, die bestimmte Tätigkeiten beinhalten. Sie werden im Straf- und Sozialrecht abgerechnet.

Zum anderen werden Gebühren erhoben, die sich am Streitwert orientieren und die im Zivilrecht zum Tragen kommen. Dabei kann ein Rechtsanwalt je nach seinem Ermessen anhand eines Vergütungsverzeichnisses einen Faktor von 0,5 bis 2,5 erheben.

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