Recht ist manchmal eine zweischneidige Angelegenheit. Das mag daran liegen, dass Moral, Sitte und Rechtsempfinden so eng zusammen hängen. Mit dem, was man als Gerechtigkeit empfindet, hat das Recht oft nicht viel zu tun. Denn was Recht ist, legt der Gesetzgeber fest. Auslegungen sind erlaubt, aber nur im eng gesteckten Rahmen. Man sollte diese auch lieber einem spezialisierten Rechtsanwalt überlassen, der die aktuelle Rechtssprechung seiner Fachgebiete wie aus dem FF kennt.
Was Recht und was Unrecht ist, mag sich zuweilen dem Gerechtigkeitsempfinden entziehen, ist jedoch allgemeiner Standard. Festgelegt wird das Recht einerseits vom Gesetzgeber, andererseits von den Richtern an Gerichten. Dabei bezieht man sich auf eine Rechtsordnung und ein Rechtsempfinden, das sich auch zeitlich wandeln kann. Anders formuliert: was 1850 als modernes Recht galt, ist heute oft nicht mehr angemessen. Die gesetzliche Anpassung dauert aber zuweilen Jahrzehnte.
Im Groben unterscheidet man die Rechtsgebietee nach methodischen Gesichtspunkten in die Bereiche Öffentliches Recht, Privatrecht und Strafrecht. Ebenso berechtigt ist eine Unterscheidung nach Inhalt. Hier wären Gebiete wie Verkehrsrecht, Scheidungsrecht oder Baurecht zu nennen. Ein interessanter Aspekt ist das Gewohnheitsrecht. Es ist nicht gesetzlich festgelegt, sondern aufgrund langer Gewohnheit zu einem Recht geworden.
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